Steinmetz bei der Arbeit
© WK Tirol/Christian Vorhofer

Längeres Arbeiten muss attraktiver werden

In Österreich arbeiten nur halb so viel Ältere wie in Deutschland. Daher muss längeres Arbeiten attraktiver werden, um entsprechende Anreize zu schaffen.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 30.05.2023

Die Standorte Deutschland und Österreich sind in vielen Bereichen vergleichbar. Wenn es um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, gilt dies jedoch bei weitem nicht: Während in der Alterskategorie der 60- bis 64-jährigen in Deutschland rund 63 % einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind es in Österreich mit 32 % nur halb so viel. „Die massiven Unterschiede belegen den Handlungsbedarf für die österreichische Bundespolitik“, erklärt WK-Präsident Christoph Walser.

Die Flucht in die Pension birgt ein doppeltes Problem: Einerseits gefährdet dies die Finanzierbarkeit des Pensionssystems, andererseits wird dadurch der akute Arbeits- und Fachkräftemangel für die heimischen Betriebe verschärft. „Längeres Arbeiten muss attraktiver gemacht werden. Die Bundesregierung hat klare Signale in dieser Richtung ausgesandt, nun braucht es die rasche Umsetzung wirksamer Maßnahmen“, fordert Christoph Walser, „wenn ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit sind, länger im Erwerbsleben zu bleiben, muss sich das auch finanziell für sie rechnen. Leistung wird nur dann erbracht, wenn sie sich lohnt.“

Schritt in die richtige Richtung

Die Bundesregierung hat in ihrer Arbeitsklausur letzte Woche eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit steuerlichen Begünstigungen für längeres Arbeiten befasst. Ergebnisse sollen bis März vorliegen. Walser wertet dies als Schritt in die richtige Richtung. Denn nach der Regelpension ist zwar ein Zuverdienst ohne Grenze möglich, Steuern und Abgaben machen jedoch längeres Arbeiten uninteressant. „Für den Zuverdienst nach der Regelpension sollen daher keine Sozialversicherungs-Beiträge, insbesondere keine zur Pensionsversicherung, anfallen. Darüber hinaus sind zusätzliche Anreize für steuerliche Begünstigungen der richtige Ansatz“, betont der WK-Präsident.

Alleine die Streichung der Pensionsversicherungsbeiträge würde spürbare Auswirkungen haben: Für einen Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze müssen Arbeitnehmer:innen 10,25 % Pensionsversicherungs-Beitrag leisten, dazu kommen weitere 12,55 % von der Arbeitgeber-Seite, obwohl Alterspensionist:innen bereits eine Pension beziehen und in der Regel kein Interesse an zusätzlicher Altersvorsorge haben. Fällt diese Verpflichtung, bleibt mehr Netto vom Brutto.

Grundsätzlich positiv bewertet der Präsident auch das Ausgleiten der geblockten Altersteilzeit. Dadurch können ältere Beschäftigte länger im Arbeitsprozess gehalten werden. Zusätzliche Adaptierungen der Altersteilzeit könnten weitere Verbesserungen bringen: „Derzeit sieht das Modell eine Reduktion der Arbeitszeit zwischen 40 und 60 % bei entsprechendem Lohnausgleich vor. Eine Reduktion von 30 % in den ersten beiden Jahren und danach um 50 bis 70 % würde ein schrittweises Ausgleiten ermöglichen“, erklärt der WK-Präsident. Das stellt sicher, dass Fachwissen länger im Unternehmen bleibt und Übergaben an junge Mitarbeiter:innen besser funktionieren.