Ende des digitalen Wilden Westens

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Symbild Grundgesetz für Online-Welt
Symbild Grundgesetz für Online-Welt
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Hinter dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) steckt ein umfangreiches Gesetzeswerk, mit dem die EU die Online-Welt regeln wird.

Cowboys, rauchende Colts und der Spruch: „Schluss mit dem digitalen Wilden Westen, ein neuer Sheriff ist in der Stadt.“ Diese Szenerie hat EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton geprägt, um die Wirkung eines Gesetzespakets zu unterstreichen, das als erstes Grundgesetz für das Internet bezeichnet wird. Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) heißen die beiden Grundpfeiler des großen Pakets, das in seinen Grundzügen schon steht und gerade einen weiteren Schritt im komplexen Beschluss- und Umsetzungsreigen der EU genommen hat. Bretons Bild passt wie die berühmte Faust aufs Auge, ist die Online-Welt doch durch und durch vom Recht des Stärkeren geprägt.

Die von Digital-Giganten wie Google, Amazon, Meta, Microsoft, Apple oder Twitter teils erst aufgebaute, dann ausgebaute und dann mit der Macht der Ersten und Stärkeren beherrschte digitale Welt ist von fairem Wettbewerb, verantwortungsvollem Umgang mit den Usern oder gar den Tugenden eines ehrbaren Kaufmanns in etwa so weit entfernt, wie der MiniM in Prägraten am Großvenediger vom automatisierten Zalando-Lager im polnischen Stettin.

„the winner takes it all“

Während das Internet in rasender Geschwindigkeit zu einem Teil des Alltages aller Menschen und Unternehmen wurde, denen die Digitalisierungs-Herausforderungen kaum noch Luft zum gemütlichen Durchatmen ließen, nutzten die Großen die großteils ungeregelten digitalen Regionen zu ihren Gunsten, besetzten sie und gestalteten sich unter dem Motto „the winner takes it all“ eine Welt, in der von kleineren Unternehmen schon beim Betreten ein satter Wegzoll abgeluchst wird und ihnen zudem exakt die Wege vorgezeichnet werden – selbstverständlich mit Zahlungsaufforderungen an so gut wie jeder Weggabelung. Mit Suchmaschinen, sozialen Netzwerkdiensten, Messaging-Diensten, Betriebssystemen und Online-Vermittlungsdiensten herrschen die so genannten „Gatekeeper-Plattformen“ über die Kerndienste des Internet.

Allein beim Gedanken daran, wie Amazon die „Beziehung“ zwischen Kunden und Händlern beherrscht oder beim Gedanken an die Apps, die auf Smartphones gesammelt werden wie bunte Ostereier, wird deutlich, was da passiert. Besitzer eines iPhones etwa – bei Android-Telefonierenden ist das nicht anders – sind dazu gezwungen, Apps über den Store von Apple zu beziehen oder zu erwerben. Für jede Transaktion verlangt der Konzern eine 30-prozentige Provision und wer mit seiner App in den Markt will, kommt nicht darum herum.

Kampf der Allmacht

Dieser, jeglichen Wettbewerbsgedanken ad absurdum führenden Allmacht der Gatekeeper wird beispielsweise mit dem Digital Markets Act (DMA) der Kampf angesagt, indem die großen Anbieter etwa dazu verpflichtet werden, Drittanbieter von Apps zu erlauben. Doch das ist nur eine Neuerung, die in dem Gesetzespaket steckt.

„Der DMA ist ein weiterer starker Pfeil im Köcher der Europäischen Union, den sie gegen die Digitalkonzerne abschießt. Nach dem DSA (Digital Services Act), der wichtige Rechte für Nutzerinnen und Nutzer bringen soll, hilft der DMA gerade auch kleineren und mittleren Unternehmen, also genau jenen oft europäischen Start-ups und Mittelständlern, die keine Chance gegen die faktische Übermacht der großen Gatekeeper-Plattformen hatten“, hielt Matthias Kettemann, Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts an der Universität Innsbruck, in einem Statement für das Science Media Center Germany (SMC) fest, in dem er auch betonte: „Der DMA will den Digitalmarkt fairer und den Wettbewerb lebendiger machen. […] Die App-Entwickler bekommen mehr Macht über die Daten, die ihre Produkte generieren und die bisher von Gatekeepern abgeschöpft wurden. Auf Amazon wird es bald anders aussehen: Die Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen nicht höher einstufen als die anderen.“

Barbara Thaler

Mehr Chancen

All die verbarrikadierten Möglichkeiten oder gar Unmöglichkeiten für KMU, das Internet für ihre Unternehmen mit voller Kraft zu nutzen, werden teils erst klar, wenn die von der EU erarbeiteten Regeln genauer betrachtet werden, die nach 20 Jahren das erste Regelwerk für den Online-Handel sind. Die E-Commerce-Richtlinie, die bislang diesen Markt regelte, ist ziemlich in die Jahre gekommen. „Und weil sich 20 Jahre im Internet eher so anfühlen, wie 200 Jahre im ‚realen Leben‘, war es längst an der Zeit etwas zu tun“, ist die Tiroler EU-Abgeordnete und Digitalisierungs-Expertin Barbara Thaler ziemlich froh über den legistischen Vorstoß und die Regel-Zangen für die Übermächtigen.

Sie sagt: „Die Gesetze über die digitalen Märkte und die digitalen Dienste sorgen dafür, dass europäische KMUs und Start-ups in Zukunft mit den Big Playern konkurrenzfähig sind und dieselben Voraussetzungen im Binnenmarkt vorfinden. Beispielsweise muss die Reihung der Google-Ergebnisse bei der Suche nach Anbietern für ein Produkt transparenter nachvollziehbar sein. Außerdem wird es zukünftig bessere Beschwerdemechanismen für Onlinehändler bei Problemen mit den großen Marktplätzen geben und es gibt klare Regeln, um illegale Produkte schneller aus dem Netz zu nehmen. Alles das führt dazu, dass europäische KMUs und die gesamte Wertschöpfungskette mehr Chancen im Internet haben.“ Mehr Chancen. Darum geht’s, wenn der EU-Sheriff seine Sterne zeigt und gegebenenfalls den Colt zückt. Um mehr Chancen für die Tiroler Online-Handelnden geht schließlich es auch beim E-Commerce Barometer Tirol, mit dem auf Grundlage des Status quo das Servicepaket der WK Tirol gezielt auf- und ausgebaut wird.

Mehr zum Thema: Mitmachen beim E-Commerce-Barometer

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